Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wurde gemäß Verordnung vom 02.07.2021 geändert. Grundsätzliche Hinweise zu den gültigen Erlassen, Verordnungen und Formblätter inklusiver Jahrgänge finden sie auf der unten angegebenen Seite des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB)
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