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Fachberaterinnen und Fachberater für sonderpädagogische Förderung und Inklusion beraten und unterstützen Schulen bei der Entwicklung einer inklusiven Schule und allen Fragen sonderpädagogischer Förderung. Sie beraten und unterstützen zudem bei Fragestellungen oder Konzeptentwicklungen zur Förderung allgemein. Ergänzend beraten und unterstützen sie die Förderschulen und inklusiven Schulen bei der Unterrichtsentwicklung (Umsetzung der Kerncurricula bzw. Handreichungen in schuleigene Arbeitspläne bei zieldifferenter Beschulung).

Die Angebote richten sich an Fachkonferenzleitungen und Schulleitungen:

  • Beratung in Fragen sonderpädagogischer Förderung.
  • Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung einer inklusiven Schule.
  • Beratung und Unterstützung bei der Sicherung der Qualität der sonderpädagogischen Grundversorgung und des Unterrichts in Integrationsklassen sowie in der inklusiven Schule.
  • Beratung der Förderschulen und inklusiven Schulen bei der Umsetzung der Kerncurricula und Handreichungen in schuleigene Arbeitspläne bei zieldifferenter Beschulung.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Prävention durch frühzeitige Koordinierung der Förderung, um die Feststellung des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung zu vermeiden.

Der Einsatz der Fachberatung für sonderpädagogische Förderung und Inklusion erfolgt durch eine Beratungsanfrage im Internetauftritt der Niedersächsischen Landesschulbehörde.