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Sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen

 

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Umsetzung der Inklusion an den Grund- und Oberschulen

Zum Einzugsbereich der Erich Kästner-Schule in Sögel gehören folgende

 

...Grundschulen:

·            Bernharschule Sögel

·            Grundschule St. Franziskus Werpeloh

·            Grundschule Börger

·            Grundschule St. Johannes Spahnharrenstätte

·            Grundschule Südhümmling

·            Grundschule Wippingen/Renkenberge

·            Grundschule Fresenburg

·            Erna-de-Vries-Schule  Lathen (Grund- und Oberschule)

·            Grundschule Vrees

·            Grundschule Werlte

·            Grundschule Wehm

·            Grundschule Lahn


...Oberschulen:

·            Schule am Schloss Sögel

·            Albert-Trautmann-Schule Werlte

·            Erna-de-Vries- Schule Lathen ( Grund- und Oberschule)


Vorbemerkungen

2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung erstmalig ein Völkerrechtsabkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderung. In der „UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung“ verpflichten sich die Vertragsstaaten,

„[…]…die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle behinderten Menschen ohne jede Diskriminierung auf Grund der Behinderung sicherzustellen und zu fördern.“ (§ 4 der UN-Konvention).

In § 24 wird ausdrücklich auf das Recht behinderter Menschen auf Bildung eingegangen, um dieses

„[…]ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung,[…]“. Menschen mit Behinderung dürfen „[…]nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und […] behinderte Kinder nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden; […]“

Seit Februar 2013 gilt das veränderte Niedersächsische Schulgesetz, um die Umsetzung der UN-Konvention zu regeln.

 

§4 NSchG (1) „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schule. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen entscheiden die Erziehungsberechtigten.“ (§59 Abs. 1 Satz 1)

 

Die Grundschulen arbeiten bereits seit vielen Jahren mit der Förderschule Erich Kästner-Schule Förderschwerpunkt Lernen zusammen.

Diese Kooperation bezog sich im Wesentlichen auf:

 

  • Unterstützung im Rahmen des Mobilen Dienstes zur Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der Beratung der jeweiligen Lehrkräfte im Primarbereich,
  • Kooperation mit Grundschulen,
  • Fachberatung für sonderpädagogische Förderung und Inklusion.

 

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden  die Grund- und Oberschulen  im Rahmen der Inklusion für die Unterstützungsbedarfe Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache und Lernen von der Erich Kästner-Schule unterstützt. Auf der Basis der oben beschriebenen Erfahrungen sollten auf diese Weise die verschiedenen Formen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen strukturiert, koordiniert und zu einem verlässlichen, effizienten Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

 

Für diese Stunden werden zur Zeit Förderschullehrkräfte aus der Erich Kästner-Schule abgeordnet. Um Kontinuität und Effizienz zu sichern, wird das Ziel verfolgt, möglichst durchgängig die selben Förderschullehrkräfte an die Grundschule abzuordnen.

 

Für alle anderen Förderschwerpunkte (GE, KM, SE, HÖ) erfolgt in den inklusiven Jahrgängen personenbezogene Zuweisungen. Der Umfang der Stunden richtet sich nach dem Förderschwerpunkt.

 

Die Lernsituation an den Grund- und Oberschulen ist geprägt durch

  • immer vielfältigere Lernvoraussetzungen
  • immer vielfältigeres Verhaltensspektrum,

sodass der Unterricht nun umso mehr ein Unterricht des Förderns und Forderns ist, der an den individuellen Stärken und Schwächen eines Kindes ansetzt.

Ziele des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf seit dem Schuljahr 2013/14

 

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder ab Klasse 1 aufsteigend mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an den Grundschulen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zieldifferent unterrichtet.

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache an den Grundschulen im Anschluss an den Besuch einer Sprachheilklasse oder von Beginn an (je nach Elternwunsch) entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zielgleich unterrichtet.

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nach Elternwunsch entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zielgleich - oder mit einem erweiterten Unterstützungsbedarf - zieldifferent unterrichtet.

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören nach Elternwunsch entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zielgleich - oder mit einem erweiterten Unterstützungsbedarf - zieldifferent unterrichtet.

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Körperlich Motorische Entwicklung nach Elternwunsch entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zielgleich – oder mit einem erweiterten Unterstützungsbedarf - zieldifferent unterrichtet.

Ø  Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach Elternwunsch entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zieldifferent unterrichtet.

 

Förderschulen

Im Einzugsgebiet werden die Schüler und Schülerinnen nach Elternwunsch in der zuständigen Förder- oder Oberschule mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet:

Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache:  Schule am Draiberg in Aschendorf, Carl-Orff-Schule in Brögbern

Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperlich Motorische Entwicklung:  Helen-Keller-Schule in Meppen

Für Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Emotionale Soziale Entwicklung stehen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung: 

Tagesbildungsstätte St. Lukas in Papenburg ist eine schulische Einrichtung der Eingliederungshilfe. Aufnahme finden schulpflichtige Kinder, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand, die besonderer Förderung bedürfen, vor allem in ihrer geistigen Entwicklung.

Pater-Petto-Schule in Surwold ist eine staatlich anerkannte Schule für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.

Mobile Dienste

Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Körperlich Motorische Entwicklung sowie im Bereich der Sinnesbeeinträchtigungen (sehbehindert, blind, schwerhörig, gehörlos) können in allen Schulformen sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des Mobilen Dienstes erhalten.

Zuständig für die Grund- und Oberschulen sind:

Ø  Carl-Orff-Schule in Brögbern, Mobiler Dienst für Körperliche Motorische Entwicklung, Mobiler Dienst Hören

Ø  Schule am Draiberg in Aschendorf, Mobiler Dienst Sehen

Ø  Erich Kästner-Schule in Sögel, Mobiler Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung

Ø  Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Oldenburg

Ø  Landesblindenzentrum Hannover

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung kann bei Bedarf auch der Mobile Dienst ESE ergänzend angefragt werden.

 

Der am individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerin oder des Schülers orientierte Einsatz des Mobilen Dienstes umfasst die Beratung der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtliche Interventionen bei zielgleicher oder zieldifferenter Förderung.

 

Im Einzelnen können dies z. B. sein:

Ø  Beratung bei didaktischen, methodischen oder unterrichtsorganisatorischen Problemen. Dazu gehören u. a. Informationen über die Beeinträchtigung, Hinweise und Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes, Veränderung der Unterrichtsstrukturen, Auswahl schulischer Arbeitsmittel, Anpassung von Lernmaterialien.

Ø  Beratung zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs.

Ø  Unterstützung bei der Erhebung der Lernausgangslage.

Ø  Beratung bei erzieherischen oder sozialen Problemen, die sich aus der Beeinträchtigung ergeben.

Ø  Anbahnung oder Vermittlung zusätzlicher außerschulischer Fördermaßnahmen.

Ø  Diagnose und Erstellung von individuellen Förderplänen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft.

Ø  Zeitlich begrenzte Unterrichtsprojekte zur situationsbezogenen Entwicklung des Förderkonzeptes.