Vorbemerkung
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder
drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung
angewiesen sind, werden gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 NSchG durch
wirksame, individuelle angepasste Maßnahmen unterstützt. Eine
Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung
zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkungen der
gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder
Barrieren aufgefasst.
Sonderpädagogische Förderung ist sowohl Teil der allgemeinen
Förderung in allen allgemeinen Schulen als auch von
Förderschulen. Die
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit,
zwischen einer inklusiven Schule, die nach §4 Abs. 1 NSchG allen
Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und
gleichberechtigten Zugang ermöglicht, oder einer zuständigen Das
Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird
durch das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs durch Verordnung vom 02.07.21 geregelt.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann festgestellt
werden in den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale
Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören (Schwerhörige,
Gehörlose), Lernen, Sehen (Sehbehinderte, Blinde), Sprache,
Körperliche und Motorische Entwicklung. Die
Aufnahme in eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
ist auf Elternwunsch ab Klasse 5 möglich. Auftrag
der Förderschule ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
darüber hinaus Beratung, individuelle Förderplanung und die
Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und
Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen.
Förderschulen sind zugleich Förderzentren (§ 14 Abs. 3 NSchG)
und unterstützen die inklusiven allgemeinen Schulen bei der
Durchführung von sonderpädagogischer Förderung.
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Zuständige Förderschulen
mit
dem Förderschwerpunkt Lernen:
mit
dem Förderschwerpunkt Sprache |
Mobile Dienste:
Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt Sehen
> Schule am Draiberg
Aschendorf (für das nördliche Emsland)
> Erich Kästner-Schule Sögel (Emsland Nord)
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Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft:
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
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